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Gewerbeanzeigen

Das Modul Gewerbeanzeigen dient der Erfassung und Verwaltung aller Daten, die nach § 14 Abs. 4 GewO in der Fassung vom 23. November 1994 im Zusammenhang mit dem Beginn eines stehenden Gewerbes, der Änderung oder Erweiterung der Gewerbetätigkeit, der Verlegung des Gewerbebetriebes sowie der Beendigung der Gewerbetätigkeit durch den Gewerbetreibenden der zuständigen Behörde anzuzeigen sind.

Charakteristika

Die Gewerbedaten können als Formular - GewA1, GewA2, GewA3, Beiblatt - unter Berücksichtigung des durch § 14 Abs. 5 GewO festgelegten Umfanges ausgedruckt werden. Unter den gleichen Randbedingungen ist die Weitergabe der Daten in einem durch das Statistische Bundesamt Wiesbaden vorgeschriebenen Datenliefersatz auf Diskette oder mittels Datenfernübertragung möglich.

Wesentliche Berichtsprogramme/Ausgabemöglichkeiten:

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