Das Modul Beckenbäder und Badegewässer dient der Erfassung von Objekten der Beckenbäder und Badegewässer und der Dokumentation der durchgeführten Hygienekontrollen sowie der Erfassung relevanter Wasserprobenstellen einschließlich Analysedaten entsprechend DIN 19643 und EG Richtlinien 76/160/EWG bzw. TwVO/TrinkwV. Das Modul entspricht analog zum Trinkwassermodul den Anforderungen der TrinkwV 2001 (Novellierung der bis 31.12.2002 gültigen TwVO).
Charakteristika:
Die Erfassung der im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes zu kontrollierenden Objekte mit den jeweils relevanten Informationen wie Betreiber, Trägerinstitution, Anzahl von Becken, geografischer Lage, Kontrollrhythmus etc. werden in einer zentralen Objektkartei unter einer einheitlichen Katasternummer geführt. Objekte können beliebig viele Probenstellen besitzen, über die der elektronische Datenaustausch für Analysedaten läuft.
Wesentliche Berichtsprogramme/Ausgabemöglichkeiten: