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Infektionsschutz (meldepflichtige Krankheiten)

Das Modul Infektionsschutz (Meldepflichtigen Krankheiten) dient der Erfassung der nach §§ 6/7 IfSG durch den Arzt bzw. die Labore meldepflichtigen Krankheiten an das Gesundheitsamt, der Dokumentation der fallbezogenen Ermittlungen durch das Gesundheitsamt, sowie der weiteren Übermittlung der anonymisierten Daten über die Landesbehörden an das Robert-Koch-Institut in Berlin entsprechend § 11 IfSG. Die TBK-Betreuung ist integraler Bestandteil dieses Fachmoduls.

Charakteristika:

Das Fachmodul ist bereits entsprechend der bundeseinheitlichen Vorgaben durch das RKI konfiguriert. In Abhängigkeit von der Art der Erkrankung werden vom Programm entsprechende Untersuchungen, Maßnahmen und die zu erhebenden Items vorgeneriert. Entsprechend der Falldefinitionen stellt das Programm anhand der diagnostischen Sicherung und dem Wohnort des Patienten die Übermittlungspflicht fest. Insbesondere werden Umgebungsuntersuchungen und die Übernahme der Daten zu einer Umgebungsperson in einen neuen Indexfall unterstützt.

Wesentliche Berichtsprogramme/Ausgabemöglichkeiten:

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